Häufig gestellte Fragen
Allgemeines
Für Landwirte
Zertifizierung
Für Verarbeiter
Interessenvertretung
Für Verbraucher
regional & fair
Für Gastronomen
Für Studenten und
Lehrlinge
Allgemeines
Wie
ist der Biokreis entstanden?
Was ist die Besonderheit des Biokreis im
Vergleich zu anderen Verbänden?
Wie setzt sich der Biokreis-Standard vom
EU-Bio-Standard ab?
Werden
die Biokreis-Produkte auch in anderen Ländern anerkannt?
Wie ist die Entwicklung des Biokreis in
den letzten Jahren?
Wie
viele Betriebe und Flächen hat der Biokreis aktuell?
Für Landwirte
Wie sehen die Leistungen des Biokreis für Landwirte,
Teichwirte, Gärtner und Imker aus?
Wie verläuft die Umstellungsberatung des
Biokreis?
Wie
funktioniert die Vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte über den
Biokreis?
Wie
kann mir der Biokreis bei der Beschaffung von Betriebsstoffen und -mitteln
behilflich sein?
Welche
Stammtische gibt es und wie oft?
Wie steht der Biokreis zur Blauzungenkrankheit?
Für
Verarbeiter
Wie sehen die Leistungen des Biokreis für Verarbeiter
aus?
Darf
ein Biokreis - Verarbeiter seine Rohstoffe nur bei Biokreis-Erzeugern
einkaufen?
Hat
der Biokreis Verpackungen und Werbemittel, z.B. für Verarbeiter und
Direktvermarkter?
Für
Verbraucher
Wie sehen die Leistungen des Biokreis für Verbraucher
aus?
Wie
kann ich feststellen, dass ein Produkt von einem Biokreis - Erzeugern
stammt?
Kann
ich auch als Verbraucher an den Biokreis-Exkursionen teilnehmen?
Für
Gastronomen
Kann ich als Gastronom Biokreis-Mitglied
werden?
Wie
sehen die Leistungen des Biokreis für Gastronomen aus?
Zertifizierung des
Biokreis
Wie funktioniert die Zertifizierung über den
Biokreis?
Wer
entscheidet, ob die Landwirte und Verarbeiter den Anerkennungsbescheid des
Biokreis bekommen?
Wie
werden Biokreis-Betriebe kontrolliert?
Welche Kontrollstellen gibt es in
Deutschland?
Interessenvertretung seitens
des Biokreis
Wie sieht die Lobbyarbeit des Biokreis aus?
Wie engagiert sich der Biokreis gegen die
Grüne Gentechnik?
Für Studenten und
Lehrlinge
Ich suche eine Praktikumsstelle / einen Ausbildungsplatz auf
einem Bio-Bauernhof, kann mir der Biokreis helfen?
Kann mir der Biokreis bei meiner Schul-
oder Studienarbeit helfen?
regional & fair
Was bedeutet für den Biokreis „regional“ und
„fair“?
Warum
gibt es in Deutschland ein Siegel „regional & fair“?
Welche Standards müssen von den
Unternehmen eingehalten werden, damit Sie das Siegel „regional & fair“
benützen dürfen?
Wie ist der Biokreis
entstanden?
Der Biokreis entstand 1979 aus einer Verbraucherbewegung im ostbayerischen Passau. Gründer des Verbandes war neben Heinz Jacob eine Gruppe engagierter und ernährungsbewusster Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich in Vollwertkochkursen, Seminaren und Vorträgen mit den Themen „gesunde Ernährung“ und „Ökologischer Landbau“ befassten. Mit der Idee, Landwirte und später auch Verarbeiter zu einer ökologischen Betriebsweise zu motivieren und sich mit diesen gemeinsam in einem Verband zu organisieren, war der Grundstein für den Biokreis e.V. gelegt.
Was ist die Besonderheit des Biokreis im Vergleich zu
anderen Verbänden?
Zielsetzung des Biokreis ist es, in überschaubaren Regionen
eine Zusammenarbeit aller Beteiligten nach ökologischen Grundsätzen zu fördern
und die ursprüngliche, bäuerliche Landwirtschaft auf der Basis des Ökologischen
Landbaus lebensfähig zu erhalten. Wir setzen auf regionale Strukturen, die
vertrauensvolle und verbindliche Marktpartnerschaften ermöglichen. Damit fördern
wir regionale Netzwerke zwischen Biobauern und ökologischen
Lebensmittelverarbeitern. Nicht nur aus diesem Grund sondern auch wegen der Nähe
unserer Berater zu den Landwirten wird der Biokreis von seinen Mitgliedern gern
als unbürokratisch und menschlich bezeichnet.
Wie setzt sich der Biokreis-Standard vom EU-Bio-Standard
ab?
Beim Biokreis
muss der gesamte landwirtschaftliche Betrieb ökologisch
bewirtschaftet werden, Teilbetriebsumstellungen sind nicht möglich.
Biokreis-Tiere dürfen nur dann als Bio verkauft werden, wenn sie auch auf einem Bio-Betrieb geboren wurden, während nach der
EU-Bio-VO Tiere auch umgestellt werden können. In der EU-Bio-VO ist die
Düngermenge, die aus dem eigenen Betrieb stammt, nicht begrenzt. Die Richtlinien
des Biokreis schreiben eine Gesamtdüngermenge von max.
112 kg Stickstoff pro ha und Jahr fest. Laut EU-Bio-VO sind der Zukauf und
das Ausbringen von konventionellem Wirtschaftsdünger zugelassen, beim Biokreis
muss der Zukaufsdünger von einem Biobetrieb stammen.
Biokreis-Tiere müssen überwiegend mit hofeigenem
Futter gefüttert werden. Biokreis-Rinder dürfen nur Bio-Futter bekommen,
außerdem ist eine ganzjährige Silage-Fütterung
verboten. EU-Bio-Betriebe können Futter unbeschränkt zukaufen und die Rinder
können das ganze Jahr über mit Silage gefüttert werden. Der Hauptunterschied bei
der Tierhaltung liegt in den Bestandsobergrenzen pro Hektar, die beim Biokreis
deutlich geringer sind als beim EU-Bio-Standard. Außerdem ist beim Biokreis der
Kuhtrainer verboten und die Transportzeiten zum Schlachthof sind begrenzt, worüber
sich in der EU-Bio-VO keine Regelungen finden. Im Ackerbau halten
Biokreis-Mitglieder eine Fruchtfolge mit mindestens 20% an Leguminosen ein,
außerdem sind erdenlose Kulturen, wie z.B. der Anbau von Bio-Tomaten auf
Steinwolle, verboten. Letztere sind in der EU-Bio-VO erlaubt. Ebenso trifft die
EU-Bio-VO keine Aussage über den Leguminosenanteil in der
Fruchtfolge.
Werden die Biokreis-Produkte auch in anderen Ländern
anerkannt?
Biokreis Produkte werden sowohl in der Schweiz durch
die BioSuisse als auch in England durch die soil association
anerkannt.
Wie ist die Entwicklung des Biokreis in den letzten
Jahren?
Der
Biokreis ist in den letzten Jahren stetig gewachsen, in den letzten drei Jahren
(2005-2008) sogar jeweils um ca. 10 Prozent, wobei der größte Zuwachs bei den
Landwirten zu verzeichnen ist. Bei den Verarbeitern ist der Zuwachs
verhältnismäßig etwas geringer, aber stetig. Der Anteil an
Verbraucher-Mitgliedern ist konstant.
Wie viele
Betriebe und Flächen hat der Biokreis aktuell?
Zu Beginn des Jahres 2009 sind 75 verarbeitenden Betriebe
und 750 landwirtschaftliche Betriebe Mitglied im Verband. Im Vergleich zum
Vorjahr ist der Biokreis dementsprechend um 63 Betriebe gewachsen, das
entspricht einem Wachstum von 10 Prozent zum Vorjahr. Zum 01.01.2009 beträgt die
Anbaufläche des Biokreis 29.057 ha, das sind knapp 5.000 ha mehr als zu Beginn
des Jahres 2008.
Für
Landwirte
Wie sehen die Leistungen des Biokreis für Landwirte,
Teichwirte, Gärtner und Imker aus?
Vor der Aufnahme in den Verband führt ein/e
Berater/in des Biokreis eine ausführliche Umstellungsberatung vor Ort auf dem
landwirtschaftlichen Betrieb durch. Während der Mitgliedschaft stehen wir
jederzeit für Fragen zur landwirtschaftlichen Erzeugung zur Verfügung. Wir haben
eine Telefonhotline eingerichtet, über die das Berater-Team des Biokreis
telefonisch zur Verfügung steht. Gerne beraten wir komplexere Fragestellungen
auch vor Ort. Des Weiteren unterstützt der Biokreis die Betiebe bei der
Beschaffung von Betriebsmitteln und bei der Vermarktung. Außerdem zertifizieren
wir unsere Landwirte und stellen ihnen für ihre ökologische Wirtschaftsweise das
Biokreis-Anerkennungszertifikat aus. Darüber hinaus bieten wir regional alle 2
Monate Stammtische an und organisieren Seminare und Fachexkursionen. Regelmäßig
erhalten alle Mitglieder aktuelle Informationen zum Thema Ökolandbau und gesunde
Ernährung in unserer Verbandszeitschrift " BioNachrichten " . Außerdem vertreten wir die politischen Interessen
unserer Mitglieder auf Bundes- und Landesebene.
Wie verläuft die Umstellungsberatung des Biokreis?
In vielen Fällen bietet der
ökologische Landbau eine echte finanzielle und arbeitswirtschaftliche
Alternative zur herkömmlichen Landwirtschaft. Um Ihnen die Entscheidung zu
erleichtern, klären wir mit Ihnen vor Ort Fragen zu betrieblichen Gegebenheiten,
zur Zielsetzung ihres Betriebes und/oder ihrer Familie, zu Richtlinien, zu
Finanzen und zu Fördermöglichkeiten. Wir schauen, welche Möglichkeiten der
bestehende Betrieb bietet, wie die Arbeitsbelastung aussieht und welche
ökologischen Vermarktungsmöglichkeiten in der Region genutzt werden können.
Außerdem möchten wir uns gern mit allen Beteiligten über die Bedenken und
Erwartungen an eine Umstellung auf den biologischen Landbau austauschen. Denn
nur eine gemeinsame Entscheidung zur Umstellung kann erfolgreich sein. Wir
möchten Ihnen kein System aufzwingen, sondern Sie dabei unterstützen, es
gemeinsam zu entwickeln. Deswegen besprechen wir gemeinsam die Richtlinien und
erarbeiten mit Ihnen einen detaillierten Umstellungsplan. Da Sie sich nach der
Umstellung finanziell nicht schlechter stellen sollten, erstellen wir Ihnen
einen individuellen finanziellen Vergleich konventionell zu bio und klären,
inwieweit sich der ökologische Landbau auf Ihrem Betrieb rechnet. Dabei
orientieren wir uns an Erfahrungswerten, den aktuellen Preisen und Aufwänden. Zu
guter Letzt informieren wir Sie über Möglichkeiten der Förderung, wie z.B. dem
Kulturlandschaftsprogramm oder Möglichkeiten der investiven Förderung.
Wie funktioniert die Vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte über den Biokreis?
Der Biokreis setzt auf eine
langfristige partnerschaftliche Zusammenarbeit von Biobauern und Verarbeitern in
den Regionen - auf kurze Wege und eine direkte vertragliche Verbindung zwischen
Landwirt und Verarbeiter. Dadurch entsteht ein effizientes System, das die
Vermarktungskosten niedrig und die Auszahlungspreise hoch hält. Außerdem
entsteht dadurch Verbindlichkeit und eine direkte Rückkopplung bzgl. der
Qualität der angelieferten Rohwaren.
Wie kann mir der Biokreis bei der
Beschaffung von Betriebsstoffen und -mitteln behilflich sein?
Der Biokreis beteiligt sich an der Warenbörse des Landeskuratoriums für Pflanzliche
Erzeugung in Bayern (LKP). Mitglieder haben hier die Möglichkeit, kostenlos
Anzeigen zu veröffentlichen oder einzusehen. Darüber hinaus veröffentlichen wir
die Anzeigen kostenlos in der Warenbörse der Verbandszeitschrift
„BioNachrichten“, die alle zwei Monate an alle Mitglieder verschickt wird.
Natürlich stehen die Berater bei Fragen zur Beschaffung auch jederzeit zur
Verfügung.
Verpackungsmittel, Verkaufshilfen und andere Betriebsmittel, nicht nur für Direktvermarkter, können
ebenfalls über den Biokreis bezogen werden.
Welche Stammtische gibt es und wie oft?
Die
landwirtschaftlichen Berater des Biokreis sind jeweils für bestimmte Regionen
zuständig. Für die dort ansässigen Biokreis-Landwirte veranstalten sie alle zwei
Monate einen Stammtisch, sodass regelmäßig die Möglichkeit zu einem fruchtbaren
Austausch gegeben ist. Um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und dem
Verein weiter zu verbessern, hat der Vorstand des Biokreis e.V. 2008
beschlossen, die alte Tradition der Stammtischsprecher wieder zu beleben. Sie
dienen als regionale Ansprechpartner aus der Praxis und bilden ein erweitertes
Gremium, das dem Vorstand und dem Biokreisteam fachlich und agrarpolitisch
beratend zuarbeitet. Die Aufgaben der Sprecher sind insbesondere:
· Inhaltliche Zuarbeit für die Biokreis-Beratung
· Ansprechpartner für Mitglieder und Interessenten aus der
Region
· Unterstützung bei agrarpolitischen Aktivitäten
vor Ort
· Unterstützung bei der Regionalvermarktung
· Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Leitbilder und
Zielsetzungen des Biokreis e.V., sowie bei der Biokreis-Richtlinienarbeit.
Biokreis-Stammtische
Wie steht der Biokreis zur
Blauzungenkrankheit?
Fachliche Inhalte zur Blauzungenimpfung:
Der Biokreis fordert die Freiwilligkeit der Impfung. Dies ist eine klare Aussage. Denn letztendlich hat der Landwirt die Verantwortung für seine Tiere. Wie verschieden sich die Bewertung zur Blauzungenimpfung im Biokreis darstellt, kann man erkennen, wenn man Berichte zu diesem Thema aus NRW und aus Bayern von zwei kompetenten Biokreis-Beratern liest. Deswegen ist es für Landwirte auch wichtig, sich alle Seiten anzuschauen und wertfrei eine Entscheidung zu treffen.
Mai 2008:
Blauzungenerkrankung in NRW -
Impfen oder
abwarten?
Von Jörn Bender,
Biokreis NRW
Die Blauzungenerkrankung hat 2007
viele Rinder- und Schafhalter in NRW und angrenzenden Regionen hart getroffen.
Viele Betriebe haben gutes Tiermaterial verloren, kämpfen bis heute mit
Verkalbungen, Verlammungen und ausbleibenden Entschädigungen oder haben
schlechte Trächtigkeitsraten zu verzeichnen. Tiere, die die Infektionen in 2007
erkrankt überstanden haben, kümmern oft monatelang bzw. scheiden mittelfristig
dennoch aus der Produktion aus. Mitte bis Ende Juni 2008 soll der Impfstoff der
Unternehmen Fort Dodge (SI/OE) bzw. CZ Veterinaria (HSK) in Südwestfalen für
Rinderhalter verfügbar sein. Vom 15. Mai bis zum Beginn der Impfaktionen gibt es
erneut Entschädigungen für entsprechende Tierverluste. Die Verabreichung des
Impfstoffes wird subkutan erfolgen und bedingt keine Wartezeiten bei Milch oder
Fleischprodukten. Die Kosten des Impfstoffes werden bei einem Landeszuschuss von
50 % von der Tierseuchenkasse übernommen. Die Kosten der tierärztlichen Leistung
(Impfgebühr) hingegen werden von der TSK nur im Rahmen einer Beihilfe
mitgetragen, ein Teilbetrag kann je nach Abrechnungsmodalitäten daher beim
Landwirt verbleiben. Viel umstrittener ist die grundsätzliche Frage nach der
Durchführung der flächendeckenden Impfung. Während viele Tierärzte und
Veterinärämter die Impfung dringend empfehlen haben insbesondere die Halter
extensiver Viehbestände große Bedenken. Eine zweimalige Impfaktion im Abstand
von 4 Wochen halten viele Mutterkuhhalter praktisch nur für bedingt
durchführbar. Ebenfalls auf Widerstand stößt die Aussage, Jungtiere bei
Erreichen eines Alters von über 8 Wochen nachimpfen zu müssen. Die
Veterinärbehörden argumentieren umgekehrt. Wegfallende Entschädigungen im Falle
einer Nicht-Impfung, ein hohes Viruspotential in den Gnitzen in 2008, nicht
nachgewiesener Schutz durch Infektionen in 2007 und ein Gesamterfolg der
Maßnahme, der von einer flächendeckenden Impfung abhängen soll, führen diese als
starke Argumente für eine Impfung an. Mastrinder in Stallhaltung,
Mutterkuhbestände und Rinder, die nachweislich BTV-Antikörper aufweisen müssen
allerdings nicht verpflichtend geimpfte werden. Ab dem Winterhalbjahr 2008/2009
dürfte sich die Situation indess ohnehin entspannen, da ausreichend Impfstoff
vorhanden sein wird und die Möglichkeit der Impfung im Stall besteht. Kritisch
ist in jedem Falle der Einsatz von Insektiziden (Butox, etc.) zu sehen, da deren
Wirksamkeit hinsichtlich der Gnitzen keinesfalls nachgewiesen ist.
Herbst 2008:
Blauzunge 2008
Ein Resümee für NRW – Hessen –
Rheinland-Pfalz
Von Jörn
Bender, Biokreis NRW
„Impfung gegen die
Blauzungenkrankheit (BT) erfolgreich abgeschlossen“ – so titelte eine
Pressemitteilung des nordrheinwestfälischen Landwirtschaftsministeriums im
Oktober. Doch
wie erfolgreich war die Aktion tatsächlich
und welche Nebenwirkungen sind aufgetreten?
Seit Beginn
der diesjährigen Weidesaison wurden bis Ende Oktober deutschlandweit etwa 2140
Neuinfektionen des BT-Virus Serotyp 8 vornehmlich bei Tieren, bei denen kein
oder nur ein unzureichender Impfschutz vorlag, bestätigt. Das ist im Vergleich
zum Akutjahr 2007 eine verschwindend kleine Anzahl. Tiere, die im Verlauf der
Grundimmunisierung geimpft wurden, haben, so die Rückmeldung vieler Tierhalter,
in der Regel den Impfstoff gut vertragen. Neben den Veterinärbehörden bietet das
Paul-Ehrlich-Institut den Impfbetrieben die Möglichkeit, Nebenwirkungen zu
melden. Bei Rindern liegt die Zahl der Aborte im Promille-Bereich, bei Schafen
und Ziegen noch darunter. Ähnliches gilt für Todesfälle, die möglicherweise auf
die Impfung zurückzuführen sind. Wissenschaftler weisen jedoch darauf hin, dass
ein gesicherter Zusammenhang der Impfung mit unerwünschten Folgen nur in wenigen
Fällen nachzuweisen ist.
Vor allem für die Mutterkuh- und
Mastrinderhalter in NRW, für die in diesem Jahr keine Impfpflicht bestand,
stellt sich nun die Frage, wie es weiter geht. Wenngleich die Veterinärbehörden
zur Impfung raten, um eine möglichst hohe Flächendeckung zu erreichen, gilt für
diese Betriebe zunächst weiterhin die Freiwilligkeit der Impfung. Hessen nimmt
lediglich solche Tiere von der generellen Impfpflicht aus, die nachweislich vor
Beginn der Impfkampagne positiv auf BT getestet waren. In Rheinland-Pfalz ist
eine Ausnahme von der generellen Impfpflicht nur für Mastbetriebe mit
ganzjähriger Stallhaltung zulässig. Abweichende Regelungen für Ausnahmen,
Impffristen sowie Impfkosten zwischen den Bundesländern haben teilweise für
erhebliche Unruhe an der BT-Front gesorgt.
In jedem Fall
lohnt es sich für Rinderhalter abzuwarten, wie die Rahmenbedingungen für die im
neuen Jahr anstehende Impfaktion aussehen werden. Vor allem dann, wenn die Tiere
bisher eine gute Vitalität und keinerlei klinische Symptome zeigten. Jeder
Betriebsleiter sollte sorgfältig abwägen, ob eine Impfung notwendig ist. Steht
ein Export in ein EU-Nachbarland an, besteht allerdings keine Alternative zur
Impfung.
Deutlich kritischer zu bewerten sind die
Auflagen, wie sie beispielsweise nach dem Auftreten des BT-Serotyps 6 in den
Niederlanden für das Verbringen aus der 150-km-Zone erteilt werden. Die
Verpflichtung, diese Tiere prophylaktisch mit Butox o.ä. zu behandeln, obwohl
eine Wirkung dieses Präparates auf Gnitzen nachweislich nicht besteht, lässt
sich wohl nur mit hilflosem Aktionismus der Behörden begründen.
April 2009: Weg mit dem
Impfzwang!
Landwirte beklagen massive Schäden
durch die Blauzungen-Impfung
Von Peter Paulus, Biokreisberater im Allgäu
Für die Impfbefürworter ist die Sache klar: Die zwangsweise
durchgeführte Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist ein harmloser Eingriff,
der Rinder, Schafe und Ziegen vor einer bedrohlichen Seuche schützt. Die
Ergebnisse einer Umfrage zur Blauzungen-Impfung unter den Tierhaltern des
Biokreis sprechen eine andere Sprache – und ebenso die Erfahrungen von
Biokreis-Berater und Landwirt Peter Paulus. Er ist seit einigen Jahren
freiberuflich als Berater für Tiergesundheit und alternative Heilmethoden bei
landwirtschaftlichen Nutztieren in Bayern, Baden-Württemberg und Südtirol tätig
und schildert hier die Probleme, mit denen Landwirte nach der erfolgten Impfung
ihrer Tiere massiv zu kämpfen haben.
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Impfstoffe hochtoxische Komponenten beinhalten, und dass von den verschiedenen, gegen die Blauzungenkrankheit verwendeten Impfstoffen bisher noch kein einziger abschließend auf Unbedenklichkeit geprüft wurde. Von Amts her werden Auffälligkeiten oder Erkrankungen bei den Tieren nach der Impfung neuerdings nur dann als Impfschäden anerkannt, wenn sie innerhalb von 24 Stunden nach der Injektion auftreten. Meiner Erfahrung nach führt dieser Umstand dazu, dass viele aufgetretene Schäden erst gar nicht gemeldet werden. Die Impfbefürworter bestreiten daher, dass es bisher zu Unverträglichkeiten in bedeutendem Maße gekommen wäre. Auf den ca. 30 Veranstaltungen, bei denen ich im Winterhalbjahr 2008/2009 als Referent tätig war, berichteten jedoch von den rund 600 teilnehmenden Landwirten aus dem ökologischen wie auch konventionellen Bereich sehr viele von beobachteten Auffälligkeiten und Schäden. Ihrer Meinung und Erfahrung nach können diese nur von der Impfung herrühren. An der Umfrage des Biokreis beteiligten sich 174 Betriebe, von denen 15% von Problemen nach der Impfung berichten.
Verwerfungen und erhöhte
Zellzahlen
Die Probleme traten in der Regel
nach ca. einer Woche auf. Je nach Impfstoffhersteller und Impfstoffcharge
wurden in der Häufigkeit von Impfschäden große Unterschiede beobachtet.
Bereits kurz nach Beginn der Impfkampagne im Frühsommer
2008 wurden in vielen Betrieben enorm erhöhte Zellzahlen registriert, auch in
Betrieben die bislang eine hervorragende Eutergesundheit aufzuweisen hatten.
Daneben traten besonders im Komplex Fruchtbarkeit massive Schäden auf.
Verwerfensfälle waren häufig am 9. und 10 Tag nach der Impfung. Die betroffenen
Tiere hatten zudem häufig Nachgeburtsverhalten und entsprechend in der Folge
Gebärmutterentzündungen und sie sind schwer wieder trächtig zu
bringen.
Im Sommer und Frühherbst waren für diese Jahreszeit ganz untypische Lungenerkrankungen bei Kühen häufig, die Tiere litten häufig unter so großer Atemnot, dass der Weidegang eingestellt werden musste. Ferner waren viele Kühe in mittleren Trächtigkeitsstadien (3.-5. Monat) festliegend, wobei die üblichen Calciuminfusionen wirkungslos blieben und die Tiere oft verendet sind. Bei hochträchtig geimpften Kühen waren die Kälber oft lebensschwach, in vielen Beständen kämpft man seit der Impfung mit verlustreichen Durchfällen. Wurden männliche Tiere geimpft, sind diese für viele Wochen oft absolut unfruchtbar, die Kühe rindern alle 21 Tage und werden trotz Bedeckung nicht trächtig – das gleiche gilt für Schaf- und Ziegenböcke.
Rückstände in Fleisch und
Milch?
Den unerfreulichen Auswirkungen der
Impfung, die mit viel Leid für unser Nutzvieh verbunden ist, steht zudem keine
Garantie über eine Nichterkrankung der Tiere gegenüber. Die Genotypen der
Krankheit können sich eventuell schneller verändern als die Pharmaindustrie neue
Impfstoffe zu entwickeln vermag – die dann wieder eilig und ohne
Unbedenklichkeitsprüfung eingesetzt werden müssten. Nicht zuletzt ist außerdem
noch nicht bekannt, welche Folgewirkungen die Impfung auf die Lebensmittel
Fleisch und Milch hat. Die zwangsweise Impfung liest sich so wie ein Feldversuch
nicht nur zur Impfwirkung sondern auch bezüglich Rückständen bei geimpften
Tieren.
Aus all diesen Gründen
tritt der Biokreis – wie schon seit Beginn der zwangsweisen Impfung – für eine
Freiwilligkeit in Sachen Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
ein.
Für Verarbeiter
Wie sehen die Leistungen des
Biokreis für Verarbeiter aus?
Neben der Öffentlichkeitsarbeit, von der alle
Mitglieder des Biokreis profitieren, sichert der Biokreis für Verarbeiter die
Rohstofflieferungen durch die Biokreis-Erzeuger. Darüber hinaus wird eine
Beratung zur Produktion biologischer Lebensmittel angeboten und die Verarbeiter
bekommen für die Einhaltung der Biokreis-Richtlinien ein Zertifikat. Des
Weiteren werden Schulungen für Mitarbeiter zu verschiedenen Themen angeboten.
Darf ein
Biokreis-Verarbeiter seine Rohstoffe nur bei Biokreis-Erzeugern einkaufen?
Die Biokreis-Richtlinien
sehen hier ein Vorgehen nach Prioritäten vor: Sofern Biokreisware in bestimmter
Qualität zu marktüblichen Preisen für den Verarbeiter erreichbar ist, ist er
gezwungen, Biokreisware einzukaufen. Sollte keine Biokreisware erhältlich sein,
kann er auf Rohware von anderen Verbänden mit vergleichbarem Standard
zurückgreifen.
Hat der Biokreis Verpackungen und Werbemittel, z.B. für
Verarbeiter und Direktvermarkter?
Ob Bodenbeutel, Bäckerbeutel, Eierschachteln,
Schürzen oder sonstige Werbemittel mit ihrem individuellen Logo oder ihrer
Hofadresse - die Unternehmensberatung Kugler & Rosenberger übernimmt
zusammen mit dem Biopack-Shop für den Biokreis den Verkauf von
Verkaufsmaterialien. Das Layout kann dabei individuell gestaltet werden. Nach
der Anmeldung auf der Seite
sind für Biokreis – Mitglieder alle Produkte mit
dem Biokreis Logo sichtbar und können dann – individuell angepasst – bestellt
werden.
Für Verbraucher
Wie sehen die Leistungen des Biokreis für Verbraucher
aus?
Die Verbraucher sind seit Gründung des Biokreis als
Mitglieder dabei und unterstützen mit ihrer Mitgliedschaft die Arbeit des
Biokreis. Sie erhalten die Verbandszeitschrift BioNachrichten 6 mal jährlich und
haben die Möglichkeit, an den Veranstaltungen (Vorträge, Exkursionen,
Stammtische) des Biokreis teilzunehmen.
Wie kann ich
feststellen, dass ein Produkt von einem Biokreis - Erzeugern stammt?
Biokreis - Produkte sind Sie
in Naturkostläden, Bioläden und Hofläden erhältlich. Sie haben das Biokreis-Logo
auf ihrem Etikett aufgedruckt.
Kann ich auch als Verbraucher an den Biokreis-Exkursionen
teilnehmen?
Verbraucher entscheiden als kritische Konsumenten
letztendlich, was auf dem Teller landet. Ziel des Biokreis ist es, Wissen zum
Ökolandbau zu vermitteln und den Austausch zwischen Landwirten, Verarbeitern und
letztlich auch Verbrauchern zu fördern. Dementsprechend freuen wir uns, wenn
auch Verbraucher an unseren Exkursionen teilnehmen. Neben fachlichen
Informationen und den direkten Kontakten zu den Landwirten, stehen immer auch
kulturelle und kulinarische Höhepunkte auf dem Programm.
Für Gastronomen
Kann ich als Gastronom Biokreis-Mitglied werden?
Ja. Der Betrieb muss
einen Vertrag mit einer unabhängigen Kontrollstelle abschließen - und einen
Biokreis-Hotel/Gastronomenvertrag eingehen. Wir erarbeiten ein individuelles
Konzept für eine Belieferung mit Ökolebensmitteln. Dann hat der Betrieb 5 Jahre
Zeit, um die Biokreis - Richtlinien in Gänze umzusetzen.
Wie sehen die Leistungen
des Biokreis für Gastronomen aus?
Neben der Öffentlichkeitsarbeit, von der alle
Mitglieder des Biokreis profitieren, unterstützt der Biokreis Gastronomen bei
der Lieferantenauswahl und erstellt zusammen mit dem Unternehmen ein
Belieferungskonzept. Außerdem werden Schulungen für das Personal
angeboten.
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Zertifizierung des
Biokreis
Wie funktioniert die Zertifizierung über den Biokreis?
Bio-Betriebe werden
mindestens einmal jährlich von einer staatlich anerkannten Kontrollstelle auf
die Einhaltung der EU-Bio-VO kontrolliert. Voraussetzung für die Mitgliedschaft
ist daher ein gültiger Kontrollvertrag mit einer Kontrollstelle. Landwirte und
Verarbeiter, die zusätzlich nach den Richtlinien des Biokreis wirtschaften,
werden in diesen Kontrollen auch auf die Einhaltung der Biokreis-Richtlinien
kontrolliert. Die Ergebnisse dieser Inspektion werden durch die Kontrollstellen
an den Biokreis mitgeteilt. Der Biokreis wertet diese Ergebnisse aus und die
Anerkennungskommission (AKK) entscheidet über die Vergabe der
Biokreis-Anerkennungsbescheide. Die AKK ist mit Biokreis-Landwirten,
Verbrauchern und staatlichen Öko-Beratern besetzt und trifft sich an mindestens
drei festen Terminen am Ende des Jahres.
Wer entscheidet, ob die
Landwirte und Verarbeiter den Anerkennungsbescheid des Biokreis bekommen?
Die
Anerkennungskommission des Biokreis (AKK) entscheidet über die Vergabe der
Biokreis-Anerkennungsbescheide. Die AKK ist mit Biokreis-Landwirten,
Verbrauchern und staatlichen Öko-Beratern besetzt und trifft sich an mindestens
drei festen Terminen am Ende des Jahres. Verwaltet wird die Anerkennung in der
Geschäftsstelle in Passau, die in dringenden Fällen die AKK auch während des
Jahres einberuft. In ihren Sitzungen berät die AKK speziell die Fälle der
Betriebe, die die Biokreis-Richtlinien nicht eingehalten haben. Sie stellt bei
harmloseren Unzulänglichkeiten Hinweise an die Betriebe aus, verlangt bei
gravierenderen Fällen Verpflichtungserklärungen von den Mitgliedern oder erhebt
eine Sanktion bei groben Mängeln. In gewissen Fällen kann die AKK dem Vorstand
des Biokreis auch die Kündigung eines Mitglieds empfehlen. In der Regel werden
die Richtlinien durch die Mitglieder gewissenhaft eingehalten, sodass nur selten
Sanktionen ausgesprochen werden müssen. Die Maßnahmen der AKK sind jedoch
notwendig, um die Qualität des Biokreis-Siegels zu garantieren. Denn schließlich
leisten die Landwirte und Verarbeiter mit der Einhaltung der
Biokreis-Richtlinien einen großen Beitrag zum Wohle der Tiere und zum Schutz der
Umwelt.
Wie werden
Biokreis-Betriebe kontrolliert?
Die Einhaltung der Biokreis-Richtlinien wird während
der mindestens einmal jährlich stattfindenden Kontrolle durch die staatlich
anerkannten Kontrollstellen überprüft. Der Kontrolleur hat dafür einen
Kontrollbogen und die Richtlinien des Biokreis erhalten.
Welche Kontrollstellen gibt es in Deutschland?
Voraussetzung für die Biokreis-Mitgliedschaft ist jedoch in
jedem Fall ein gültiger Kontrollvertrag. Mitgliedern des Biokreis stehen alle
Kontrollstellen offen, die staatlich anerkannt sind.
Interessenvertretung seitens des
Biokreis
Wie sieht die Lobbyarbeit
des Biokreis aus?
Der Biokreis leistet einen erheblichen finanziellen Beitrag
an IFOAM sowie an die IFOAM EU-Group. IFOAM - Internationale Vereinigung der
ökologischen Landbaubewegungen - ist ein weltweiter Dachverband der Biobranche
und arbeitet als Lobbyist auf EU-Ebene. Des Weiteren ist der Biokreis Mitglied
im BÖLW – dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft - und unterstützt die
Arbeit dieses Bundesverbandes finanziell und mit fachlicher Zuarbeit. Außerdem
ist der Biokreis Mitglied in allen relevanten Ländervertretungen: in Bayern
(LVÖ), in Hessen (VÖL) und in NRW. Weitere zahlreiche Initiativen gegen
Gentechnik werden durch den Biokreis unterstützt und Veranstaltungen im Kampf
gegen die Gentechnik organisiert.
Wie engagiert sich der Biokreis gegen die Grüne
Gentechnik?
Der
Biokreis hat als Mitveranstalter in den Jahren 2007 und 2008 im Sommer
regelmäßig Demos in Niederbayern organisiert - direkt in dem Ort, in dem Genmais
angebaut wurde. Mit dem Ergebnis, dass 2009 dort kein Genmais mehr angebaut
wird! Aktuell unterstützen wir mehrere Initiativen, die sich gegen die
Gentechnik engagieren: z.B. den Informationsdienst Gentechnik, Campact, Aktion
Bantam Mais usw. Für Biokreis-Landwirte haben wir Gentechnik-Feldschilder
entworfen, die in der Geschäftsstelle Passau angefordert werden
können.
Für Studenten und Lehrlinge
Ich suche eine Praktikumsstelle / einen Ausbildungsplatz auf
einem Bio-Bauernhof, kann mir der Biokreis helfen?
Gerne versuchen wir,
hierbei zu vermitteln. Allerdings können wir aus Datenschutzgründen keine
Adressen unserer Mitglieder ausgeben. Wir haben jedoch eine Liste mit
Mitgliedsbetrieben, die Praktikanten oder Auszubildende aufnehmen. Diese Liste
kann unter info@biokreis.de nachgefragt
werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein Gesuch in unserer
Verbandszeitschrift BioNachrichten aufzugeben. Die Zeitung erscheint alle 2
Monate und hat eine Auflage von 3.000 Stück. Darüber hinaus können wir ein
Gesuch in die Internet-Warenbörse aufgeben.
Kann mir der Biokreis bei meiner Schul- oder Studienarbeit
helfen?
Gerne
helfen wir bei Schul- oder Universitätsarbeiten, sofern uns dies möglich ist.
Anfragen können an info@biokreis.de gestellt
werden. Diese sollten jedoch konkret sein und rechtzeitig erfolgen, da wir sie
in der Regel nicht sofort beantworten können. Wir helfen dabei, wichtige Links
im Internet zu finden, Kontakte herzustellen oder Interviewpartner zu finden.
regional & fair
Was bedeutet
für den Biokreis „regional“?
„Regional“ definiert sich laut den Richtlinien von „regional
& fair“ durch die Zusammenarbeit von Landwirten und Verarbeitern nach
ökologischen Gesichtspunkten in überschaubaren Regionen (im Umkreis von 200 km)
durch die Schaffung von Netzwerken und stabilen Partnerschaften zwischen allen
Beteiligten.
Was bedeutet
für den Biokreis „fair“?
In den Verarbeitungsbetrieben spielen faire Preise eine
große Rolle zwischen Verarbeiter und Landwirt aber auch umgekehrt. Außerdem
zählen Verlässlichkeit und Rohstoffsicherheit zwischen den Partnern, aber auch
Verbindlichkeit bei den Liefermodalitäten und der Bewertung der Qualität der
Produkte dazu. Darüber hinaus geht es aber auch um Arbeitsbedingungen und
Lebensbedingungen bei Lohnarbeitern und Saisonarbeitskräften - z.B.
Gurkenflieger, polnische Leiharbeiter, die zu einem Hungerlohn die gesamte
Erntezeit in Containern hausen, gibt es bei „regional & fair“-zertifizierten
Unternehmen nicht.
Warum gibt es
in Deutschland ein Siegel „regional & fair“?
Als fair erzeugte und
gehandelte Lebensmittel sind bislang häufig nur Produkte aus Entwicklungsländern
wie Kaffee, Tee und Bananen bekannt. Dank verschiedener Initiativen erhalten
Erzeuger dort faire, kostendeckende Preise, die auch die Existenz der Familien
sichern und Möglichkeiten für neue Investitionen schaffen.
Natürlich können die Umstände in den Entwicklungsländern
nicht mit der Situation in Deutschland verglichen werden. Doch auch hierzulande
wird aufgrund aktueller politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen die
Situation – trotz momentan positiver Aussichten auf dem Biomarkt – für Erzeuger
und Verarbeiter ökologischer Produkte schwieriger. Kürzungen staatlicher
Zuwendungen, die fortschreitende Globalisierung und Preisdumping sind nur
einige der Probleme, denen heimische Produzenten gegenüber stehen.
Die Verunsicherung der Verbraucher ist eine weitere
Konsequenz, da Begriffe wie „kontrolliert erzeugt“ und „aus der Region“ häufig
ohne nachvollziehbaren Hintergrund angepriesen werden. Dabei sind neben
regionaler bzw. ökologischer Erzeugung und handwerklicher Verarbeitung auch
Herkunftssicherheit und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln zentrale Aspekte
bei der Kaufentscheidung.
Im Rahmen des Projektes
„regional & fair“ hat sich 2007 der Biokreis e. V. in Kooperation mit region
aktiv Chiemgau-Inn-Salzach die Kommunikation der Begriffe Regionalität und
Fairness auf Basis fester, seriöser Standards zur Aufgabe gemacht. Mittlerweile
ist das Projekt ausgelaufen, doch das Siegel mit seinen Standards ist ein fester
Bestandteil des Biokreis geworden, der Unternehmen aufgrund dieser Standards
zertifiziert.
Homepage "regional &
fair"
Welche Standards
müssen von den Unternehmen eingehalten werden, damit Sie das Siegel „regional
& fair“ benützen dürfen?
Basis für die Erzeugung der Rohstoffe und deren weitere
Verarbeitung zu hochwertigen Lebensmitteln sind die EG Öko-Verordnungen sowie
die jeweils gültigen Richtlinien anerkannter Ökoverbände (Biokreis, Bioland,
Naturland, Demeter). Des Weiteren müssen die landwirtschaftlichen Rohstoffe aus
der Region bezogen werden (Umkreis 200 km um die Produktionsstätte). Die
Dokumentation der Rohstoffherkünfte erfolgt im Rahmen der Buchführungspflicht
sowie der regelmäßigen Kontrollen durch staatlich anerkannte
Öko-Kontrollstellen. Die Marktbeteiligten schließen Lieferverträge ab. Darin
enthalten sind Qualitätsanforderungen an die jeweiligen Rohstoffe, Mengen- und
Preisvereinbarungen. Planungssicherheit ist ein wesentlicher Aspekt fairer
Partnerschaften. Die Auszahlungspreise orientieren sich in jedem Fall an den
Erzeugerkosten der für die Region (z. B. Bundesland Bayern) typischen
Produktionsverfahren. Faire Preise stellen die Existenzgrundlage bäuerlicher
Familienbetriebe dar und sichern den Spielraum für zukünftige Investitionen.
Preisverhandlungen werden daher gemeinsam mit den jeweiligen Mitgliedsbetrieben
geführt - unter Einbeziehung der Marktsituation.
Die
Erzeugung sowie Vermarktung von „regional & fair“ erzeugten Lebensmitteln in
der Region sind von besonderer Priorität. Dies kann umgesetzt werden durch
z. B. Regionalregale, Vertrieb über den Naturkostfachhandel und eigene
Verkaufsstellen. Durch Verzicht auf Massenproduktion und -tierhaltung werden
bäuerliche Landwirtschaft und handwerkliche Tradition unterstützt. Daneben
stehen sozialverträgliche Kriterien bei der Besetzung von Ausbildungs- und
Arbeitsplätzen im Vordergrund (z. B. Sozialversicherungen, keine
Niedriglöhne).
Richtlinien für „regional &
fair“