Gemeinsam mit einer Vielzahl Organisationen fordern wir, der Bioverband Biokreis, dass Gentechnik streng reguliert bleibt. Deshalb rufen wir zur Unterstützung einer europaweiten Petition auf. Unter dem Motto „Nicht hinter unserem Rücken: Kein Freifahrtschein für neue Gentechnik in unserem Essen“ wollen wir erreichen, dass gentechnisch veränderte Organismen auch zukünftig einer strengen Risikoprüfung unterzogen werden, bevor sie auf den Markt kommen.
„Gentechnik in der Lebensmittelkette muss weiterhin klar gekennzeichnet und rückverfolgbar sein“, sagt Tina Andres, Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). „Eine Verwässerung der EU-Gesetzgebung wäre ein Rückschritt für die Wahlfreiheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern.“
Während die mögliche Deregulierung von einer Lobby aus Unternehmen der Chemie-, Pharma- und Technikbranche betrieben wird, stehen hinter unserer Forderung nach der Beibehaltung des Vorsorgeprinzips unzählige Verbraucher*innen, Landwirt*innen und Unternehmen aus Öko-Verarbeitung und -Handel. Eine aktuelle Studie des Bundesumweltministeriums belegt, dass 81 % der Bevölkerung Gentechnik in der Landwirtschaft ablehnen. Es wäre fatal, wenn sich die Regierenden jetzt auf die Seite der Gentechnik-Konzerne und stellen, statt die Bürger*innen in Europa zu vertreten.
Gentechnik ist ein Ladenhüter. Produkte ohne Gentechnik hingegen sind überall auf der Welt gefragt. Sie sind damit entscheidende Stärke und Wettbewerbsvorteil für die hiesigen Betriebe und Unternehmen. Entfällt die Kennzeichnungspflicht für Gentechnik, dann geht dieser Wettbewerbsvorteil verloren.
Deshalb sagen wir: Die neue Gentechnik muss weiterhin als Gentechnik reguliert und gekennzeichnet werden. Das hatte zuletzt auch der Europäische Gerichtshof 2018 klar bestätigt.
„Gentechnik in der Lebensmittelkette muss weiterhin klar gekennzeichnet und rückverfolgbar sein. Eine Verwässerung der EU-Gesetzgebung wäre ein Rückschritt für die Wahlfreiheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern.“
Tina Andres, Vorstandsvorsitzende BÖLW
Wir fordern:
- Auch neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO) müssen so gekennzeichnet werden, dass Verbraucherinnen, Bauern, Züchterinnen, Unternehmen aus Handel und Verarbeitung sie jederzeit erkennen und vermeiden können.
- Auch neue GVO müssen weiterhin entsprechend dem EU-Vorsorgeprinzip einer Risikoprüfung und -bewertung unterzogen werden.
- Rückverfolgbarkeit und Nachweisverfahren müssen eine Zulassungsvoraussetzung für GVO bleiben, ebenso die Rückholbarkeit. Wer GVO auf den Markt bringt, muss für Risiken und Folgeschäden haften.
- EU, Bund und Länder müssen mehr Forschung zu Umwelt-, Biodiversitäts- und Gesundheitsrisiken neuer GVO, zu ihren sozio-ökonomischen Auswirkungen sowie zur Entwicklung genereller Nachweisverfahren fördern.
- Um eine vielfältige, klimafreundliche und sozial gerechte ökologische und bäuerliche Landwirtschaft voranzubringen, sollten vor allem Forschung und Weiterentwicklung von bewährten und wirksamen gentechnikfreien agrarökologischen Methoden gefördert werden.
Deshalb rufen wir zur Unterzeichnung der Petition beim Biodachverband BÖLW auf!
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