Vielfalt statt Gentechnik

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Gentechnische Verfahren in der Pflanzenzüchtung

Bereits seit den 1980er Jahren versprechen sich Konzerne große Gewinne durch die Möglichkeit, gentechnische Verfahren und damit indirekt auch die damit gewonnenen Pflanzen patentieren zu können. Nachdem die „alte“ Gentechnik in der EU kein Verkaufsschlager wurde, werden nun neue gentechnische Verfahren (NGT) eingesetzt. Doch auch bei den neuen Verfahren bleiben die alten Probleme. 

Mit den neuen Gentechnikverfahren wie CRISPR-CAS ist das "Versprechen" verbunden, präziser und unschädlich zu sein. Aber auch die neuen Gentechniken greifen direkt im Genom ein und haben Nebeneffekte, die nicht abzuschätzen sind. Um Umwelt und Gesundheit zu schützen, und um Bäuerinnen und Bauern sowie Verbraucher:innen die Wahlfreiheit zu lassen, müssen die neuen Methoden zur Genveränderung weiter durch das Gentechnikrecht geregelt bleiben. Denn dann müssen zumindest die festgeschriebenen Pflichten zu Risikoprüfung, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Rückholbarkeit auch hier eingehalten werden.

Allerdings plant die Europäische Kommission genau hier sehr entscheidende Änderungen: Ihr aktueller Gesetzesvorschlag sieht vor, eine bestimmte Gruppe von „genomisch veränderten“ Pflanzen von den Vorsorge- und Kennzeichnungspflichten des bestehenden Gentechnikrechts auszunehmen. Mit der Begründung, diese Pflanzen seien denen aus konventioneller Züchtung gleichwertig – eine Aussage, die jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehrt.

Das bestehende Gentechnik-Recht der EU beruht auf dem im EU-Vertrag festgeschriebenen Vorsorgeprinzip: Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit müssen mögliche Risiken durch die Verwendung von Gentechnik bei Tieren und Pflanzen streng kontrolliert werden. Zudem soll es Wahlfreiheit für die Bürger:innen sicherstellen. Dies wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2018 bestätigt. Auch die Europäische Lebensmittelbehörde bestätigt, dass auch dann eine eingehende Risikobewertung durchgeführt werden muss, wenn keine zusätzlichen Gene eingefügt werden. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) betont, dass auch kleinste Abweichungen im Genom gravierende Auswirkungen haben können: „Auch einzelne Deletionen oder Insertionen, also das Einfügen oder Entfernen einzelner Buchstaben der DNA, können Organismen stark ändern.“

Im Dezember 2025 einigten sich die EU-Trilog Parteien auf einen Verordnungsentwurf, der aus unserer Perspektive unhaltbar ist. Nun wird über diesen spätestens im März 2026 vom Europäischen Parlament abgestimmt. Biokreis ruft die politischen Verantwortlichen auf, den gentechnikfreien Anbau zu sichern und die ökologische Pflanzenzüchtung zu schützen.

Werde aktiv!

In der bevorstehenden Abstimmung des Europäischen Parlaments ist es zentral, dass sich möglichst viele EU-Abgeordnete klar gegen eine Deregulierung des Gentechnikrechts positionieren. Schreibt eine Mail und macht damit Druck auf die Abgeordneten.

Schreibe eine E-Mail anlässlich des Verordnungsvorschlages
zu neuer Gentechnik!

 

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