Richtlinien Verarbeitung & Handel

Die Biokreis-Richtlinien garantieren den Wert Deiner Bio-Produkte. Sie sorgen für hohe und überprüfbare Bio-Standards. Alle unsere Richtlinien für die Verarbeitung & Handel kannst Du Dir auf dieser Seite herunterladen.

Gemeinsam achten wir auf die Einhaltung der Wertschöpfungskette: Als verarbeitendes Unternehmen im Biokreis verpflichtest Du Dich, bei der Herstellung von Biokreis-Produkten originäre Biokreis-Rohwaren zu verwenden.

Die Freigabe eines nicht-Biokreis-zertifizierten Rohstoffs wird nur dann erteilt, wenn der entsprechende Rohstoff nicht in Biokreis-Qualität verfügbar ist. Wird ein Rohstoff nicht in originärer Biokreis-Qualität eingekauft, muss dafür eine Rohstofffreigabe vom Biokreis inklusive einer Datenfreigabe des Erzeugers vorliegen. Eine Rohstofffreigabe kann nur über die Qualitätssicherung des Biokreis erfolgen, bitte wende Dich mit Deinem Anliegen deshalb zuerst an qs@biokreis.de. Die im Anschluss notwendigen Dokumente findest Du hier.

Grundlage für die Biokreis-Richtlinien ist die Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie alle dazu gehörigen Rechtsakte.

Die EG-Öko-Verordnung findest Du auf der Internetseite der LfL Bayern