Richtlinien Verarbeitung & Handel
Die Biokreis-Richtlinien garantieren den Wert Deiner Bio-Produkte. Sie sorgen für hohe und überprüfbare Bio-Standards. Alle unsere Richtlinien für die Verarbeitung & Handel kannst Du Dir auf dieser Seite herunterladen.
Gemeinsam achten wir auf die Einhaltung der Wertschöpfungskette: Als verarbeitendes Unternehmen im Biokreis verpflichtest Du Dich, bei der Herstellung von Biokreis-Produkten originäre Biokreis-Rohwaren zu verwenden.
Die Freigabe eines nicht-Biokreis-zertifizierten Rohstoffs wird nur dann erteilt, wenn der entsprechende Rohstoff nicht in Biokreis-Qualität verfügbar ist. Wird ein Rohstoff nicht in originärer Biokreis-Qualität eingekauft, muss dafür eine Rohstofffreigabe vom Biokreis inklusive einer Datenfreigabe des Erzeugers vorliegen. Die dafür notwendigen Dokumente findest Du hier.
Grundlage für die Biokreis-Richtlinien ist die Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie alle dazu gehörigen Rechtsakte.
Die EG-Öko-Verordnung findest Du auf der Internetseite der LfL Bayern.